Mit BFH-Urteil vom 27.06.2018 wurde beschlossen, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt werden, auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar sind, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend oder Sonntag fällt.
Blog
Kategorie: Groß-Gerau
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06.11.18
Steuerabzug einer zum 10. Januar geleisteten Umsatzsteuervorauszahlung für Vorjahr wird erleichtert
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04.10.18
Neue Mitarbeiterin
Seit dem 01.10.18 verstärkt Nadine Reband unser Team Buchhaltung.
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04.10.18
Anpassung der Umzugspauschalen
Mit dem BMF-Schreiben vom 21.09.2018 wurden die Beträge zur steuerliche Anerkennung von Umzugskosten angepasst.
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22.05.18
Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die DS-GVO für alle, ohne weitere Fristen oder Verhandlungen, anzuwenden.
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17.05.18
Wir suchen Verstärkung