Mit Sitzung des Bundeskabinetts vom 18.09.2019 wurde der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) beschlossen.
Das BEG III soll in Erster Linie für mehr digitale Verfahren, und damit für weniger Akten, sorgen. Damit sollen Wirtschaft, Bürger/innen und Verwaltung von Bürokratie entlastet werden. Insgesamt sollen etwa 1,1 Milliarden Euro mit dem BEG III eingespart werden. Der Entwurf des dritten Bürokratieentlastungsgesetz besteht aus einem Maßnahmenpaket, welches wir Ihnen in vier Teilen komprimieren.
Teil 2 behandelt die Themen
Lohnsteuerpauschalierung Gruppenunfallversicherung und Teilzeit-/geringfügig Beschäftigte