Mit Sitzung des Bundeskabinetts vom 18.09.2019 wurde der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) beschlossen.
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Schlagwort: Groß-Gerau
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24.09.19
Entwurf für Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen
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24.09.19
Entwurf für Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen
Mit Sitzung des Bundeskabinetts vom 18.09.2019 wurde der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) beschlossen.
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19.07.19
Der Midijob seit 01.07.2019 – Was hat sich geändert?
Die Obergrenze für Midijobs ist am 1. Juli 2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben worden. Dadurch profitieren zukünftig mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. Welche Besonderheiten sind in der Entgeltabrechnung zu beachten?
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26.04.19
„Mehr Netto vom Brutto“ – Der Wunsch jeden Arbeitnehmers
Für die Nettolohnoptimierung hält das Steuerrecht eine Vielzahl verschiedener Optimierungsbausteine parat
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03.12.18
Bundestag erhöht Kindergeld und senkt Einkommensteuer
Kindergeld und Grundfreibetrag steigen ab 2019.
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09.11.18
Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
Mit BFH-Urteil vom 24.10.2017 VIII R 19/16 wurde beschlossen, dass bei Verzicht eines Gesellschafters auf sein Gesellschafterdarlehen, bei ihm weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar sind.
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06.11.18
Steuerabzug einer zum 10. Januar geleisteten Umsatzsteuervorauszahlung für Vorjahr wird erleichtert
Mit BFH-Urteil vom 27.06.2018 wurde beschlossen, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt werden, auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar sind, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend oder Sonntag fällt.
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04.10.18
Neue Mitarbeiterin
Seit dem 01.10.18 verstärkt Nadine Reband unser Team Buchhaltung.
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04.10.18
Anpassung der Umzugspauschalen
Mit dem BMF-Schreiben vom 21.09.2018 wurden die Beträge zur steuerliche Anerkennung von Umzugskosten angepasst.
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22.05.18
Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die DS-GVO für alle, ohne weitere Fristen oder Verhandlungen, anzuwenden.